Aktuelle Corona Regelungen
Im Kirchgemeindehaus, der Kirche und bei unseren Anlässen gilt Maskenpflicht.
An Gottesdiensten können bis zu 50 Personen teilnehmen, wenn die Massnahmen eingehalten werden können.
Als Grundregeln gelten weiterhin die Hygienemassnahmen und die Abstandsregeln. Können diese Schutzmassnahmen nicht (umfassend) angewandt werden, ist für die Teilnehmenden damit ein Infektionsrisiko verbunden. Das bedeutet auch, dass sich bei Auftreten eines positiven Falls alle Kontaktpersonen in Quarantäne zu begeben haben.
Damit Betroffene rasch benachrichtigt werden können, führen wir bei unseren Anlässen Anwesendenlisten.
Die Teilnehmer/innen sind gemäss den gesetzlichen Vorgaben zur Datenbekanntgabe verpflichtet. Bei Familien oder anderen Gruppen, die nachweislich untereinander bekannt sind, genügt die Erfassung der Kontaktdaten von nur einer Person.
Die Daten werden während zwei Wochen von einer dafür bezeichneten verantwortlichen Person in der Kirchgemeinde sorgfältig aufbewahrt. Falls sich in dieser Zeit keine Übertragung feststellen lässt, konkret keine am betreffenden Anlass anwesende Person Symptome zeigt, werden die Daten vernichtet.
Wir bitten Sie um Verständnis und um Ihre Mitwirkung. Zum Schutz von uns allen wird die Unterstützung aller benötigt.
Der Kirchgemeinderat und die Mitarbeitenden danken Ihnen.